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Wir sehen rechtmäßiges, ethisches sowie verantwortungsvolles Verhalten als essenziellen Teil unserer unternehmerischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Dafür stehen wir bei BHS Corrugated – im Einklang mit unseren MitarbeiterInnen ebenso wie mit Ihnen als GeschäftspartnerInnen und LieferantInnen. Weltweit und ohne Kompromisse.

Die Steuerung unseres Unternehmens unterliegt höchsten ethischen und rechtlichen Ansprüchen. Compliance ist für uns eine selbstverständliche Voraussetzung nachhaltigen Wirtschaftens. Kein für uns vorteilhaftes Geschäft rechtfertigt einen Gesetzesverstoß oder der uns wichtigen ethischen Werte. Die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Regelungen verstehen wir als selbstverständliche Grundlage einer jeden Geschäftstätigkeit.

Das Grundverständnis und die Grundlagen unseres Compliance Wertesystems spiegeln unseren Verhaltenskodex für MitarbeiterInnen als auch die geltenden Unternehmensrichtlinien wider.

Wir erwarten rechtskonformes sowie ethisches Verhalten nicht nur von uns selbst, sondern auch von unseren LieferantInnen und GeschäftspartnerInnen, um Menschenrechte und Umweltstandards weltweit zu achten.

Die Geschäftsleitung von BHS Corrugated bekennt sich klar zur Einhaltung der Grundsätze des Compliance Management Systems (CMS). Eine integritätsförderliche Unternehmenskultur gegenüber MitarbeiterInnen, KundInnen, GeschäftspartnerInnen und Behörden steht im Mittelpunkt unserer Geschäftstätigkeit.

Das CMS von BHS Corrugated umfasst insbesondere folgende Kernthemen:

BHS Corrugated verfolgt mit dem CMS das Ziel, dass alle Beschäftigten und Organe ihre Handlungen entsprechend der bestehenden Compliance Kultur sowie bestehender rechtlichen Vorgaben ausrichten.

Die Einhaltung dieser Kernthemen soll demnach folgendes gewährleisten:

Nachhaltiger Erfolg braucht Korrektheit 

Motivation

Motivation

Orientierung geben – Haltung zeigen

Compliance bedeutet die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und freiwilligen Kodizes. Selbstverständlich ist das Bemühen groß, im Geschäftsleben korrekt zu handeln. Nicht immer aber ist es ganz einfach, in jeder Situation zu entscheiden, ob eine Handlung compliance-gerecht ist oder nicht. Deshalb ist es so wichtig, dass eine vertrauensvolle Stelle im Unternehmen informiert, zuhört, aber auch Verstößen konsequent nachgeht.

Aufgaben

Aufgaben

Risiken vermeiden – Reputation schützen

Mit unserem Compliance Management verfolgen wir das Ziel, Haftungsrisiken sowohl für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch unser Unternehmen zu vermeiden und unsere Reputation zu schützen. 
Jede einzelne Person ist für Compliance verantwortlich. Wir tolerieren keine Rechtsverstöße, auch nicht, wenn diese vermeintlich im Interesse des Unternehmens begangen wurden.

MitarbeiterInnen

MitarbeiterInnen

Orientierung und Verpflichtung intern

Die Grundlage für unser unternehmerisches Handeln bildet unser unternehmensweiter Verhaltenskodex (Code of Conduct). Der Verhaltenskodex bietet einen Orientierungsrahmen und gilt für alle von uns – für die Geschäftsführung, die Führungskräfte sowie für alle MitarbeiterInnen von BHS Corrugated.

Code of Conduct für MitarbeiterInnen

GeschäftspartnerInnen

GeschäftspartnerInnen

Auf korrekte Zusammenarbeit

Wir erwarten nicht nur von uns selbst, sondern auch von unseren GeschäftspartnerInnen regelkonformes und ethisch korrektes Verhalten. 
Die Verhaltensgrundsätze und Werte, die wir von unseren GeschäftspartnerInnen erwarten, sind daher in unserem entsprechenden Verhaltenskodex niedergeschrieben.

Code of Conduct für GeschäftspartnerInnen

LieferantInnen

LieferantInnen

Compliance-gerecht liefern

Auch in unserem LieferantInnenverhältnis gelten selbstverständlich die Grundsätze ethisch korrekten Geschäftsverhaltens. Klare Orientierung über die „Dos & Don’ts“ gibt der Verhaltenskodex, den Sie hier herunterladen können. 

Code of Conduct für LieferantInnen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Globale Wertschöpfung – zentral gesteuert

BHS Corrugated ist als Lifecycle Unternehmen im digitalen Zeitalter bekannt für individuelle, maßgeschneiderte Lösungen. Jeder Auftrag – egal, ob es sich um eine komplette Wellpappenanlage, Einzelmaschinen, Upgrades oder Riffelwalzen handelt – spiegelt dabei immer die ganz speziellen Anforderungen unserer Kundschaft wider.

Neben den Anforderungen an ein Produkt selbst, sind auch steigende und sich verändernde Erwartungen an die Lieferketten für ein Unternehmen heute von zentraler Bedeutung. Dies ist auch uns in der Wellpappenindustrie nicht fremd und jeden Tag eine allgegenwärtige Herausforderung für alle. Daher stellen wir uns der unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards.

Als Basis unserer Tätigkeiten sind international anerkannte Standards, internationale Menschenrechtscharta, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, UN Global Compact, für unsere tägliche Arbeit entscheidend.

Mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden die unter den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Umfasst sind alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Es betrifft das Handeln im eigenen Geschäftsbereich, das Handeln der unmittelbaren und mittelbaren Zuliefernden.

​​​​​​Risikomanagement und Verantwortlichkeit

​​​​​​Risikomanagement und Verantwortlichkeit

Im gesamten Unternehmen bedarf es klarer Verantwortlichkeiten zur effektiven Umsetzung und Kontrolle der Sorgfaltspflichten. Die Verantwortlichkeiten sind daher auf unterschiedliche Bereiche verteilt. Dies umfasst die jeweiligen Fachbereiche und die Geschäftsführung des Unternehmens, Compliance Office sowie das Menschenrechtsgremium.

Risikoanalyse

Risikoanalyse

Ausgehend von den festgelegten Compliance Zielen wurde ein systematischer Prozess zur Analyse und Definition von Compliance Risiken etabliert. Hierbei stehen die Erkenntnisse über Handlungsfelder und Dringlichkeit im Vordergrund. Jährliche sowie anlassbezogene Untersuchungen und Bewertungen der Risiken für Menschen und Umwelt werden hier durchgeführt.

Präventions-, Kontroll- und Abhilfemaßnahme

Präventions-, Kontroll- und Abhilfemaßnahme

Zur Reduzierung bzw. Vermeidung der ermittelten Risiken werden unternehmensinterne Maßnahmen etabliert. Die zu treffenden Maßnahmen sind unter anderem die Implementierung von relevanten Richtlinien, die Durchführung von Schulungen als auch prozessintegrierte Genehmigungsschritte und Kontrollpflichten.

Beschwerdeverfahren

Beschwerdeverfahren

Verschiedene Beschwerdemechanismen geben internen und externen Hinweisgebenden die Möglichkeit, mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und damit einhergehende Umweltstandards zu melden. Vertraulichkeit und Schutz von Hinweisgebenden stehen hierbei an vorderster Stelle. Für den Hinweisgebenden gibt es auch die Möglichkeit, auf Wunsch die Meldung anonym abzugeben.

Zur Beschwerdeverfahrensordnung

Berichts- und Dokumentationspflicht

Berichts- und Dokumentationspflicht

Durch die Dokumentation der Beschwerden und Risiken soll transparent aufgezeigt werden, wie Sorgfaltspflichten wahrgenommen, gesichert und geschützt werden. Um die Wirksamkeit der Compliance Maßnahmen sicherzustellen, werden Compliance-relevante Prozesse und Kontrollen dokumentiert und als Bericht zusammengefasst.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards

Zur unserer Grundsatzerklärung

Hinweisgebersystem

Wir möchten über rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können. Deshalb haben wir ein unternehmensweites Hinweisgebersystem eingeführt.
Wir ermutigen jede einzele Person – egal ob MitarbeiterIn, ehemalige KollegInnen, KundInnen, LieferantInnen oder Dritte – uns Hinweise auf Rechtsverstöße oder gegen unsere Richtlinien oder den Verhaltenskodex mitzuteilen. Dadurch sollen die rechtzeitige Entdeckung, Nachverfolgung und ggf. Ahndung von Compliance Verstößen sichergestellt werden. Bitte nutzen Sie unser Meldesystem auch für Meldungen von menschenrechts- und umweltbezogenen Verstößen in Bezug auf das LkSG.
Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen und steht nicht für allgemeine Beschwerden zur Verfügung. Mit diesem Meldekanal haben MitarbeiterInnen von BHS Corrugated und externe Dritte die Möglichkeit,  Bedenken, Hinweise, Verstöße vertraulich und wahlweise auch anonym zu melden.
Mit jeder Meldung helfen Sie bei der Aufklärung und Beseitigung von Fehlverhalten und Missständen. Sämtliche Hinweise, einschließlich der Bezüge zum Hinweisgeber, werden vertraulich und im Rahmen der geltenden Gesetze verarbeitet.


Zur Abgabe einer Meldung stehen Ihnen die folgenden Meldekanäle zur Verfügung:

Neben den internen Meldekanälen haben Sie auch die Möglichkeit, sich an externe, für den jeweiligen Einzelfall zuständige Behörden (z.B. Bundesamt für Justiz) mit Ihrer Beschwerde oder Meldung zu wenden.